MMag. Sonja Weilguny - Paartherapie & Psychotherapie
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Kosten

Psychotherapie / Psychotherapeutische Beratung: EUR 120 / Einheit (50min)
Paartherapie: EUR 240 / Einheit (100min)

Das Honorar gilt für das Erstgespräch sowie für weitere Einheiten.
Online-Sitzungen kosten dasselbe wie Sitzungen im Praxisraum.

Bei Psychotherapie aufgrund einer krankheitswertigen Diagnose nach ICD-10 können Sie einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse beantragen. Dieser beträgt aktuell EUR 40 / Einheit bei BVAEB und SVS bzw. EUR 28,93 / Einheit bei ÖGK und KFA. Ich helfe Ihnen gerne beim Beantragen. Aufgrund der aktuellen Covid-Situation ist ein Kostenzuschuss auch für Online-Therapie möglich. Zusatzversicherungen übernehmen oft einen weiteren Teil der Kosten. Die Höhe variiert je nach abgeschlossener Polizze. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Der Restbetrag ist mit einem einkommensabhängigen Selbstbehalt als Krankheitskosten steuerlich absetzbar.

Paartherapie und psychotherapeutische Beratung werden von den Krankenkassen leider nicht finanziell unterstützt.

VEREINBAREN SIE EIN ERSTGESPRÄCH

So kommen Sie zum Kostenzuschuss

Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse ist bei Einzeltherapie möglich, sofern eine krankheitswertige Diagnose gestellt werden kann. Um den Kostenzuschuss zu erhalten machen Sie Folgendes:

Vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung gehen Sie ein Mal zu Ihrem Hausarzt oder zu einem Allgemeinmediziner. Dieser füllt Ihnen den “gelben Schein” aus, auf dem vermerkt wird, dass Sie körperlich untersucht wurden. Der Arzt kann eine psychische Diagnose stellen, dies ist aber nicht unbedingt erforderlich. Sollte der Arzt keinen gelben Schein vorrätig haben, so genügt eine formlose Bestätigung.

Sie erhalten von mir regelmäßig Honorarnoten. Die erste Honorarnote senden Sie gemeinsam mit dem gelben Schein (oder der formlosen Bestätigung) an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie die Therapie durch Überweisungen auf mein Bankkonto zahlen, so müssen Sie neben der Honorarnote auch einen Zahlungsbeweis (zB Kontoauszug) mitschicken. Die Krankenkasse überweist dann den Kostenzuschuss auf Ihr Bankkonto.

Nach den ersten zehn Sitzungen ist das Ausfüllen eines Formulars erforderlich, um den Zuschuss weiterhin zu erhalten. Dieses Formular fülle ich für Sie aus und Sie senden es an die Krankenkasse. Sie erhalten dann einen Bescheid mit der Anzahl der bewilligten Stunden und dem Zeitraum, wie lange die Stunden gültig sind. Bitte informieren Sie mich darüber, damit ich Bescheid weiß, wann die Stunden ablaufen. Dann kann bei Bedarf ein Verlängerungsformular ausgefüllt werden.

Sie senden einfach weiterhin regelmäßig Ihre Honorarnoten an die Krankenkasse. Sollte eine Verlängerung des Zuschusses nötig sein, füllen wir das Verlängerungsformular rechtzeitig aus.
 
Bei manchen Krankenkassen (zB ÖGK) können Sie das Einreichen auch in Ihrem Online-Konto erledigen, wenn Sie eine Bürgerkarte oder Handysignatur haben.

Per Post senden Sie an folgende Adressen:
  • ÖGK: Österreichische Gesundheitskasse. Wahlarzthilfe. Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
  • SVS: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Wiedner Hauptstraße 84-86, 1050 Wien
  • BVAEB: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Josefstädter Straße 80, 1080 Wien
  • KFA: Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Schlesingerplatz 5, 1080 Wien

Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, so kopieren Sie sich bitte die Honorarnoten vor dem Einsenden. Die Krankenkasse benötigt das Original, die Kopie können Sie an Ihre Zusatzversicherung senden, sofern diese einen weiteren Teilbetrag übernimmt (je nach Polizze unterschiedlich, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach).

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MMAG. SONJA WEILGUNY, PAARTHERAPIE & PSYCHOTHERAPIE - PRAXIS: STILLFRIEDPLATZ 1/21, 1160 WIEN -
TEL +43 676 9580770 - PRAXIS@SONJAWEILGUNY.AT
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